Rückerstattung des Flugtickets

Wann kann ich den Preis des Tickets zurückbekommen?

Wenn Ihr Flug annulliert wurde, können Sie (a) Ihr Recht auf Entschädigung (gemäß Artikel 7 der Verordnung) oder (b) Ihr Recht auf Rückerstattung (gemäß Artikel 8 der Verordnung) laut der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 geltend machen.

Habe ich Anspruch auf Entschädigung und Erstattung des Ticketpreises?

Wenn mindestens ein Teil des Flugs innerhalb Europas zurückgelegt wurde, dann sind Sie wahrscheinlich dazu berechtigt, eine Entschädigung oder die Rückerstattung des Ticketpreises zu erhalten. Kontaktieren Sie uns, und wir prüfen die Berechtigung der Entschädigung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 sowie den Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises.

Was soll ich tun, wenn sich die Fluggesellschaft in Verbindung mit der Annullierung des Flugs auf höhere Gewalt (“Vis maior”) beruft und nicht zahlen will?

Die Fluggesellschaften können sich auf eine Situation „höherer Gewalt“ berufen, wenn ein außergewöhnlicher Umstand, der außerhalb ihrer Kontrolle liegt, den Flug verhindert. Ein Hinweis darauf kann manchmal von der Fluggesellschaft gerechtfertigt sein, aber der Flugreisende kann dennoch Anspruch auf eine gewisse Entschädigung haben, und es ist erwähnenswert, dass Fluggesellschaften häufig irrtümlicherweise auf außergewöhnliche Umstände verweisen, um eine Haftung zu umgehen. (Dies ist möglich, weil es keine exklusiv definierte Liste von Fällen höherer Gewalt gibt, die genau festlegen würde, in welchen Fällen diese geltend gemacht werden können – und die Fluggesellschaften vermutlich hoffen, dass die Passagiere die einschlägige Rechtsprechung nicht kennen.) Zusammenfassend können die folgenden Optionen auftreten, in welchem ​​Fall Sie Anspruch auf eine teilweise oder sogar vollständige Entschädigung haben:

  1. Obwohl es tatsächlich einige außergewöhnliche Umstände im Zusammenhang mit dem Flug gab, hätte die Annullierung des Fluges nicht eindeutig dazu geführt, so dass die Fluggesellschaft zu Unrecht auf diese Umstände verweist.
  2. Trotz außergewöhnlicher Umstände haben Sie möglicherweise Anspruch auf Rückerstattung des gesamten Ticketpreises oder eines Teils davon (siehe Punkt 4).
  3. Möglicherweise haben Sie noch Anspruch auf andere Rückzahlungen.
  4. Wir werden Ihren Fall untersuchen und Sie informieren, ob und in welchem ​​Umfang Sie nach den geltenden Vorschriften Anspruch auf Entschädigung haben und vertreten Sie gegenüber der Fluggesellschaft.

Welche Möglichkeiten habe ich, wenn der Hinweis auf außergewöhnliche Umstände gerechtfertigt ist?

Obwohl Sie in diesem Fall keinen Anspruch auf Entschädigung haben (lassen Sie das bei uns prüfen!), können Sie sich Ihren Ticketpreis erstatten lassen und Sie haben auch Anspruch auf die Zahlung von Verpflegung und Hotel durch die Fluggesellschaften.

Muss ich Gutscheine als Entschädigung akzeptieren?

Nein, auf keinen Fall! Sie können Gutscheine (oder andere von der Fluggesellschaft gebotene Zuwendungen) akzeptieren, wenn Sie möchten, aber Sie haben Anspruch auf eine vollständige Rückerstattung des Ticketpreises in Bargeld und auch auf eine Rückerstattung Ihrer anderen angefallenen Kosten.

Die erwartete Verspätung beträgt mehr als fünf Stunden und ich möchte nicht mehr reisen. Kann ich mein Geld zurückbekommen?

Ja, wenn Sie nicht reisen möchten, haben Sie Anspruch auf die Entschädigung und auch auf die Rückerstattung des Ticketpreises laut Verordnung (EG) Nr. 261/2004.

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War Ihr Flug verspätet, wurde er annulliert oder überbucht?

Reichen Sie Ihren Antrag auf Entschädigung noch heute ein. So können Sie vollkommen risikofrei Ihre berechtigte Entschädigung erhalten.