Sind Fluggesellschaften von der Zahlung einer Entschädigung befreit, wenn das Ereignis durch außergewöhnliche Umstände verursacht wird? Dazu gibt es eine zusätzliche Bedingung: Das Ereignis muss durch außergewöhnliche Umstände verursacht worden sein UND diese außergewöhnlichen Umstände „hätten auch bei Ergreifung aller zumutbaren Maßnahmen nicht vermieden werden können“.
Der EuGH hat eine Rechtsprechung erlassen und wir können uns auch auf die Praxis der lokalen Gerichte stützen. Wir möchten Ihnen nur ein Beispiel geben:
Dafür haben wir eine lange Liste, lassen Sie uns Ihnen ein Beispiel geben:
Kontaktieren Sie uns! Es ist möglich, dass zwar außergewöhnliche Umstände eingetreten sind, dies aber nicht die direkte Ursache für die Flugverspätung war, oder die Fluggesellschaft vernünftigerweise damit hätte rechnen können, diese zu vermeiden. Diese Fälle sind manchmal schwierig und bedürfen einer individuellen Beurteilung.
Nehmen wir an, Sie reisen von London nach Budapest. Es gab zwar vor zwei Tagen ein Flugzeugunglück (zwei Flugzeuge kollidierten, glücklicherweise wurde niemand verletzt), aber es gab eine leichte Störung im Betrieb des Flughafens, und daher hatten einige Flüge Verspätung, doch es ist unwahrscheinlich, dass dies den Flugbetrieb zwei Tage danach beeinflussen kann.
Selbst wenn der Anspruch auf außergewöhnliche Umstände gerechtfertigt ist, haben Sie Anspruch auf Verpflegung und Unterkunft. Wenn Sie (begründetermaßen) mehr als den Wert des von der Fluggesellschaft bereitgestellten Gutscheins ausgegeben haben, muss die Differenz erstattet werden.
Reichen Sie Ihren Antrag auf Entschädigung noch heute ein. So können Sie vollkommen risikofrei Ihre berechtigte Entschädigung erhalten.