Wussten Sie, dass Sie möglicherweise eine Entschädigung erhalten, wenn die Verspätung Ihres Fluges mehr als drei Stunden betrug und diese Entschädigung zwischen 250 EUR und 600 EUR pro Flugreisender liegen kann?
Wussten Sie, dass Sie möglicherweise eine Entschädigung erhalten, wenn die Verspätung Ihres Fluges mehr als drei Stunden betrug und diese Entschädigung zwischen 250 EUR und 600 EUR pro Flugreisender liegen kann?
Aber wir haben noch eine weitere gute Nachricht für Sie. Flight Refund verfügt über mehrjährige Erfahrung in der Bewertung von Ansprüchen, der Unterstützung von Flugreisenden, der Ablehnung von falschen Begründungen von Fluggesellschaften und der Verpflichtung, die fällige Entschädigung zu zahlen.
Die gute Nachricht ist, dass Sie eine Rückerstattung erhalten können, selbst wenn Ihr Flug von einer „Billigfluggesellschaft“ (wie Ryanair, WizzAir, EasyJet) durchgeführt wurde und dies nicht vom Preis Ihres Tickets abhängt.
Wir haben bereits Ansprüche gegenüber Fluggesellschaften aus der ganzen Welt geltend gemacht, hier ist eine Liste der Fluggesellschaften, gegenüber denen wir erfolgreich vorgingen:
Die Berechtigung hängt nicht vom Preis des Tickets ab. Flugreisende von „Billigfluggesellschaften“ (wie Ryanair, WizzAir, EasyJet) sind ebenfalls berechtigt, eine Entschädigung zu erhalten. Der Anspruch auf Entschädigung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 hängt auch nicht vom Alter des Flugreisenden oder dem ermäßigten Preis des Tickets ab. Wenn mindestens ein Teil Ihres Fluges innerhalb Europas zurückgelegt wurde, sind Sie (und auch Ihre Mitreisenden) höchstwahrscheinlich berechtigt, Entschädigung zu erhalten.
Die Höhe der Entschädigung beträgt- abhängig von der Länge der Flugroute -:
Kontaktieren Sie uns und wir können Ihre Berechtigung laut Verordnung (EG) Nr. 261/2004 überprüfen und auch Ihre Mitreisenden informieren. Es macht wirklich keinen Sinn, auf die Durchsetzung des Rechts auf Entschädigung zu verzichten.
Machen Sie sich keine Sorgen! Das stimmt vielleicht, aber vielleicht auch nicht. Kontaktieren Sie uns, damit wir die Witterungsumstände kontrollieren und diese mit den Fluggesellschaften abklären können.
Schlechte Witterungsumstände sind die häufigsten Gründe für verspätete Flüge. Ungünstiges Wetter kann nicht nur den Abflug selbst beeinträchtigen, sondern auch die Route des Flugs und den Zielflughafen, dadurch können erhebliche Flugverspätungen oder -annullierungen auftreten. Bereits in der Luft befindliche Flugzeuge können aufgrund schlechten Wetters umgeleitet werden, sodass sie von ihren geplanten Routen abweichen müssen und sich die Flugzeit verlängert. Schlechte Witterungsumstände am Zielort können den Betrieb des Flughafens verlangsamen.
Natürlich kann es auch aus anderen Gründen zu Flugverspätungen kommen, wenn der wegen der Witterungsverhältnisse umgeleitete Verkehr des Flughafens Störungen verursacht. Während der Winterzeit ist auf einigen Flughäfen eine Enteisung der Flugzeuge erforderlich. Diese Aktivität ist nicht geplant und kann daher zu Flugverspätungen führen. Da jeder Flug einen so genannten Startplatz hat, sollte man wissen, dass eine Verspätung eine Kettenreaktion auslösen kann, da die Fluglotsen die Abflüge möglicherweise nicht sofort neu planen können und sich der Start dadurch verzögert. Da ein Flugzeug wegen der besseren Auslastung täglich 2-3 Flüge durchführt, wirkt sich eine Verzögerung bei einem vorherigen Flug auch auf die noch verbleibenden Flüge des Tages aus. In einigen dieser Fälle können Ansprüche geltend gemacht werden, wenn die Umstände der höheren Gewalt den betreffenden Flug nicht direkt betrifft. Bei anderen erheblichen Verspätungen oder Annullierungen, die durch Unwetter verursacht wurden, haften Fluggesellschaften nur für die Schadensminderung und nicht für die Entschädigung.
Fluggesellschaften behaupten manchmal fälschlicherweise, dass die Verspätung auf einen technischen Defekt oder tatsächlich auf ein technisches Problem zurückzuführen sei, aber ein solches technisches Problem gilt nicht als außergewöhnlicher Umstand. Die Bewertung der technischen Probleme erfordert professionelles Fachwissen. Lassen Sie sich also nicht von Fluggesellschaften täuschen, kontaktieren Sie uns und gestatten Sie uns, Sie in dieser Sache der Fluggesellschaft gegenüber zu vertreten.
Flugzeuge sind komplexe technische Systeme, die unter ständigem Druck und Beanspruchung stehen, so dass trotz regelmäßiger und planmäßiger Wartung unerwartete kleinere Fehlfunktionen auftreten können. Deren Behebung zwischen zwei Flügen kann zu Flugverspätungen führen. Wenn das Problem nicht behoben werden kann, ist möglicherweise ein Ersatzflugzeug erforderlich, was ebenfalls zeitaufwändig ist. In diesen Fällen muss die Besatzung für das Ersatzflugzeug verfügbar sein (nicht alle Besatzungsmitglieder sind für alle Flugzeugtypen geeignet; ihre Dienstzeit ist abgelaufen; neue Besatzungsmitglieder müssen hinzugezogen werden). Im Fall technischer Mängel können Ansprüche nicht durchgesetzt werden, wenn die Fluggesellschaft beweisen kann, dass die Fehlfunktion durch regelmäßige Wartung nicht vermieden werden konnte und das Problem unerwartet (z. B. durch externe Auswirkungen) auftrat.
Sie haben möglicherweise auch Anspruch auf eine Entschädigung laut Verordnung (EG) Nr. 261/2004, wenn Ihnen ein Alternativflug angeboten wurde und die Ankunftszeit des Alternativfluges mehr als drei Stunden später liegt als die geplante Ankunft des ursprünglichen Fluges. Kontaktieren Sie uns, und wir prüfen, ob Sie Anspruch auf eine fällige Entschädigung haben.
Die Höhe der Entschädigung beträgt- abhängig von der Länge der Flugroute -:
Ich bin mit meiner Familie gereist. Haben auch meine Familienmitglieder Anspruch auf die Entschädigung laut der Verordnung (EG) Nr. 261/2004?
In vollem Umfang! Erzählen Sie Ihren Freunden und Familienmitgliedern davon.
Reichen Sie Ihren Antrag auf Entschädigung noch heute ein. So können Sie vollkommen risikofrei Ihre berechtigte Entschädigung erhalten.