Was kann ich tun, wenn

Mein Boarding wurde verweigert?

Ich habe ein gültiges Ticket gekauft, aber man ließ mich nicht an Bord gehen! Kann ich dafür eine Entschädigung erhalten?

Wir alle kennen diese Geschichte, das Flugzeug war überbucht, wir kommen pünktlich an, wir haben alle notwendigen Dokumente, doch uns wurde das Boarding verweigert. Wir alle wissen, dass es bei Fluggesellschaften gängige Praxis ist, den Flug überbuchen zu lassen und den überzähligen Flugreisenden das Boarding zu verweigern. Bei Fluggesellschaften kommt es leider häufig vor, dass ein bestimmter Teil dieser Flugreisenden nicht einsteigen kann . Sie sind berechtigt, laut dem Folgenden Entschädigung zu erhalten.

Wir haben bereits Ansprüche gegenüber Fluggesellschaften aus der ganzen Welt geltend gemacht, hier ist eine Liste der Fluggesellschaften, gegenüber denen wir erfolgreich vorgingen:

  • WizzAir
  • RyanAir
  • EasyJet
  • LOT
  • Polish Airlines
  • British Airways

Habe ich laut der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 Anspruch auf eine Entschädigung?

Im Fall der Verweigerung des Boardings hängt die Berechtigung auf Entschädigung nicht vom Preis des Flugtickets ab, auch die Flugreisenden von „Billigfluggesellschaften“ (wie beispielsweise Ryanair, WizzAir, EasyJet) haben ein Recht auf Entschädigung. Die Berechtigung auf Entschädigung laut Verordnung (EG) Nr. 261/2004 hängt auch nicht vom Alter des Reisenden oder vom Preis des ermäßigten Flugtickets ab. Wenn mindestens ein Teil des Flugs innerhalb Europas zurückgelegt wurde, dann sind Sie (und auch Ihre Mitreisenden) wahrscheinlich dazu berechtigt.

Die Höhe der Entschädigung beträgt- abhängig von der Länge der Flugroute -:

  • unter 1500 km - 250 EUR
  • Zwischen 1500 bis 3500 km – 400 EUR
  • Über 3500 km - 600 EUR

Was passiert, wenn mir das Boarding verweigert wird?

Erstens muss die Fluggesellschaft Freiwillige finden. Freiwillige haben Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises oder auf andere Entschädigungen - Mahlzeiten, Hotel, wenn es nötig ist. Wenn sich nicht genügend Freiwillige melden, kann die Fluggesellschaft das Boarding eines Flugreisenden verweigern.

Was sind meine Rechte?

Wenn Ihnen das Boarding verweigert wurde, haben Sie Anspruch auf Entschädigung:

  1. speisen und Getränke
  2. hotelunterkunft in bestimmten Fällen
  3. transfer zwischen Flughafen und Unterkunft
  4. entschädigung nach Verordnung (EG) Nr. 261/2004

Darüber hinaus werden den Flugreisenden zwei Telefonanrufe, Telex- oder Faxnachrichten oder E-Mails kostenlos angeboten.

Mir wurde verweigert, an Bord zu gehen! Ist es möglich, eine Entschädigung und auch eine Erstattung meiner Kosten zu erhalten?

Ja, Sie haben laut Verordnung (EG) Nr. 261/2004 Anspruch auf Entschädigung. Und Sie haben ein Recht auf Verpflegung und Unterkunft, was die Fluggesellschaften zur Verfügung stellen müssen. Sollte das versäumt werden, müssen auch ihre weiteren Kosten (Speisen, Getränke, Unterkunft usw.) erstattet werden.

Ich bin mit meiner Familie gereist, haben meine anderen Familienmitglieder Anspruch auf die Entschädigung laut der Verordnung (EG) Nr. 261/2004?

In vollem Umfang! Erzählen Sie Ihren Freunden und Familienmitgliedern davon.

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War Ihr Flug verspätet, wurde er annulliert oder überbucht?

Reichen Sie Ihren Antrag auf Entschädigung noch heute ein. So können Sie vollkommen risikofrei Ihre berechtigte Entschädigung erhalten.